Schankanlage reinigen: Anleitung, Pflicht & Nachweis
Eine Schankanlage muss regelmäßig gereinigt werden. Die Pflicht ergibt sich aus dem Lebensmittelrecht, die konkreten Intervalle aus Herstellerangaben und der DIN 6650-6.
- DIN 6650-6: Saft und Milch täglich, Bier alle 7 Tage, Wasser alle 90 bis 180 Tage. Herstellerangaben gehen der Norm vor.
- EU-Verordnung 852/2004 (HACCP): Pflicht zu Eigenkontrolle und Dokumentation.
- Nachweis mit Name der ausführenden Person, Datum, Reinigungsart und verwendetem Mittel.
- Digitale Dokumentation mit Foto und Zeitstempel lässt sich bei Kontrollen sofort vorzeigen.